"Hütten- und Freizeitrecht"

Zusätzlich zum allgemeinen Immobilienrecht ist eines der Hauptfelder der Langseth
Advokatfirma die rechtliche Vertretung auf dem Gebiet des Freizeiteigentums sowie angeschlossener Rechtsgebiete, welche wir selbst als Hütten- und Freizeitrecht benannt haben (hytte- og fritidsjuss). Unsere Fachgruppe wird geleitet von den Anwälten Harald Ramm und Botolf Botolfsen jr., die beide eine weitreichende Erfahrung auf diesem Gebiet haben.

Wir liefern Rechtsbeistand in allen Auseinandersetzungen und anderen Problemstellungen, die sich aus Nutzung, Kauf oder Verkauf von Freizeiteigentum
ergeben können. Wir sind fester juristischer Ratgeber und auch Publizist für die Zeitschrift Hytteliv.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit in diesem Bereich betrifft:

  • Pachtverträge und -abgaben
  • Nachbarstreitigkeiten
  • Bausachen
  • Erbrecht
  • Gewohnheits- und Nutzungsrechte

Kontaktpersonen

Botolfsen jr.,Botolf
Ramm,Harald