Am 1. April 2023 wurden neue Vorschriften eingeführt, die die Möglichkeiten zur Einstellung von Arbeitskräften über Zeitarbeitsfirmen einschränken. Die Vorschriften sind im Arbeitsumweltgesetz und in Verordnungen festgelegt. Die neuen Vorschriften haben dazu geführt, dass es sehr aktuell geworden ist, andere Formen der Anbindung von Arbeitskräften in Betracht zu ziehen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über zwei gute Alternativen zur Einstellung von Leiharbeitern, die weiterhin legal sind.
Anmietung von Produktionsunternehmen
Auch wenn die Einstellung von Leiharbeitern aus Zeitarbeitsfirmen in vielen Unternehmen ausgeschlossen wurde, kann es möglich sein, Arbeitskräfte aus einem Produktionsbetrieb einzustellen. Die Idee dahinter ist, dass ein Produktionsbetrieb mit Personalmangel Arbeitskräfte aus einem anderen Produktionsbetrieb mit Überkapazitäten einstellen kann.
Wenn Ihr Unternehmen ein Tischlereibetrieb ist, kann es in einigen Fällen also legal sein, Tischler von einem anderen Tischlereibetrieb anzuheuern. Die Grundvoraussetzung ist, dass der Vermieter ein Produktionsunternehmen ist und nicht die Vermietung von Mitarbeitern zum Zweck hat. Die Vermietung muss innerhalb der Fachbereiche erfolgen, die die Haupttätigkeit des Vermieters darstellen. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Tischlereibetrieb Tischler ausleihen darf.
Eine weitere Bedingung ist, dass die Leiharbeitnehmer fest bei dem Leiharbeitsunternehmen angestellt sind. Das Leiharbeitsunternehmen darf auch nicht mehr als 50 % seiner Beschäftigten verleihen.
Unterauftrag
In bestimmten Situationen kann ein Werkvertrag eine Alternative zur Anmietung von Arbeitskräften sein. Als Kunde schließen Sie dann einen Werkvertrag mit Ihrem Lieferanten ab, anstatt einen Vertrag über die Anmietung von Arbeitskräften. Entscheidend ist, dass es sich um ein echtes Vertragsverhältnis handelt. Damit ist in erster Linie gemeint, dass der Auftragnehmer für das Ergebnis der Arbeit verantwortlich sein muss. Die Pflicht des Auftragnehmers besteht also nicht nur darin, eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, sondern er muss auch selbst die Kontrolle und Verantwortung für die Lieferung eines Ergebnisses haben.
Etwas vereinfacht gesagt stellt ein Vermieter also Tischler zur Verfügung, um eine Garage zu bauen, und die Verantwortung dafür, wie die Garage aussehen wird, liegt beim Mieter. Bei einem Bauauftrag liefert der Bauunternehmer den Bau einer Garage, und die Verantwortung dafür, wie die Garage aussehen wird, liegt beim Bauunternehmer.
Brauche ich einen Anwalt?
Sowohl für die Anmietung von Produktionsunternehmen als auch für Bauaufträge ist ein guter Vertrag entscheidend. Das gilt natürlich für die Parteien, aber auch dafür, dass keine Verstöße gegen das Arbeitsumweltgesetz und dessen Vorschriften begangen werden. Wir haben Erfahrung mit der Erstellung maßgeschneiderter Lösungen, die für ein konkretes Unternehmen geeignet sind.
Rechtsanwalt (H)
Der Autor dieses Artikels ist Rechtsanwalt mit Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof. Er ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht tätig.