Vereinbarung zwischen Aktiengesellschaft und Aktionär

Vereinbarung zwischen Aktiengesellschaft und Aktionär

Möchten Sie etwas von einer Aktiengesellschaft kaufen oder an eine Aktiengesellschaft verkaufen, an der Sie Aktionär sind? Hier finden Sie einige Tipps, worauf Sie achten sollten.

Grundregel für Vereinbarungen mit Aktionären

Das Aktiengesetz regelt, wie ein Vertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Aktionär abgeschlossen werden muss. Das Grundprinzip lautet, dass ein solcher Vertrag zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen werden muss. Das bedeutet, dass der Vertrag zu geschäftlichen Bedingungen abgeschlossen werden muss, also so, als handele es sich um einen unabhängigen Vertragspartner.

Illegale Ausschüttung

Wenn die Vereinbarung in Wirklichkeit Werte von der Aktiengesellschaft auf einen Aktionär überträgt, ist dies gemäß § 3-6 des Aktiengesetzes rechtswidrig. Bei einer solchen Vereinbarung kann die Gesellschaft oder, falls die Gesellschaft in Konkurs geht, die Konkursmasse den Wert gemäß § 3-7 des Aktiengesetzes zurückfordern.

Größere Transaktionen

Wenn der Vertrag Werte betrifft, die mehr als 2,5 Prozent der Bilanzsumme ausmachen, stellt § 3-8 des Aktiengesetzes besondere Formvorschriften. Die Bilanzsumme ist die Summe aller Vermögenswerte in der Bilanz. Wenn dieser Schwellenwert überschritten wird, muss der Vorstand eine gesonderte Erklärung abgeben, dass die Vereinbarung im Interesse der Gesellschaft liegt. In dieser Erklärung muss auch bestätigt werden, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Diese Erklärung ist an das Unternehmensregister und an die anderen Aktionäre zu senden.    

Brauchen Sie einen Anwalt?

Es kann teuer werden, wenn Sie beim Abschluss eines Vertrags zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Aktionär einen Fehler machen. Daher kann es eine gute Investition sein, dies mit einem Anwalt zu klären. Wenn der Vertrag abgeschlossen werden soll, kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen, alle Formalitäten zu erledigen.

 

Audun Lillestølen, Rechtsanwalt (H)

Der Autor dieses Artikels ist Rechtsanwalt mit Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof. Er ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Wirtschaftsrecht tätig.