Einar I. Lohne
- Recht auf Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof
- Mitglied des Rechtsausschuss für Schadenersatz der Anwaltskammer
- Autor des Buches Entschädigungsvereinbarung
Einar I. Lohne ist ein erfahrener Prozess- und Schadensersatzanwalt. Seit 2014 ist er Partner bei Langseth Advokatfirma und Vorsitzender des Vorstands der Kanzlei.
Lohne arbeitet in erster Linie im Bereich des Schadensersatzrechts, unterstützt jedoch auch bei Gerichtsverfahren in verschiedenen Rechtsgebieten. Er hat mehrere hundert Fälle vor Gerichten im ganzen Land vertreten.
Neben seinen Buchveröffentlichungen hat Lohne eine Reihe von Fachartikeln verfasst, die unter anderem inder Zeitschrift „Tidsskrift for erstatningsrett” (Zeitschrift für Schadensersatzrecht) veröffentlicht wurden. Lohne hält regelmäßig Vorträge und hat mehrfach fürdas Juristenes Utdanningssenter(Ausbildungszentrum für Juristen) im Rahmen des jährlichen Kurses zum Schadensersatzrecht referiert. Außerdem hat er im Rahmen des jährlichen Kurses zum Zivilprozessrecht Vorträge gehalten.
Im Jahr 2011 wurde Lohne mit dem Preis „Compensation firm of the Year in Norway” ausgezeichnet.
Arbeit
Mitglied
Rechtsausschuss für Schadensersatzrecht der AnwaltskammerVorstandsvorsitzender
Langseth Rechtsanwaltskanzlei DALeiter
Der Rechtsausschuss des norwegischen GolfverbandsStellvertretendes Mitglied
Oslo Kommunes BeschwerdeausschussBoard member
Norwegischer GolfverbandMitglied
Fachgruppe im Verband für Personenschäden LTNVorstandsvorsitzender
Grini GolfclubRechtsberater
Norwegischer Jagd- und FischereiverbandStellvertretender Vorsitzender
LFN (Norwegischer Behindertenverband)Fälle vor dem Obersten Gerichtshof:
HR-2024-1571-AHomeoffice, Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schäden im Homeoffice.
HR-2024-708-A Die Grenze zwischen Schadensersatz und Wiedergutmachung.
HR-2019-1153-A,Nachträgliche Abrechnung II, Vertragsüberprüfung, Vertragsgesetz § 36
HR-2019-52-A,Spinning, Nicht gesetzlich festgelegte objektive Haftung
HR-2017-1780-A,Bardu JFF, § 15 des Erbbaurechtsgesetzes
Rt-2013-769,Nachträgliche Abrechnung I, Vertragsüberprüfung, Vertragsgesetz § 36
Rt-2010-584,Stutteri, Bemessung des wirtschaftlichen Verlusts
Rt-2007-158,Pseudoanfall, Kausalzusammenhang, Angemessenheit
Rt-2001-337,Ranheim, Kausalzusammenhang, Angemessenheit