Einar I. Lohne

Einar I. Lohne

Einar I. Lohne ist ein erfahrener Prozess- und Schadensersatzanwalt. Seit 2014 ist er Partner bei Langseth Advokatfirma und Vorsitzender des Vorstands der Kanzlei.

Lohne arbeitet in erster Linie im Bereich des Schadensersatzrechts, unterstützt jedoch auch bei Gerichtsverfahren in verschiedenen Rechtsgebieten. Er hat mehrere hundert Fälle vor Gerichten im ganzen Land vertreten.

Neben seinen Buchveröffentlichungen hat Lohne eine Reihe von Fachartikeln verfasst, die unter anderem inder Zeitschrift „Tidsskrift for erstatningsrett” (Zeitschrift für Schadensersatzrecht) veröffentlicht wurden. Lohne hält regelmäßig Vorträge und hat mehrfach fürdas Juristenes Utdanningssenter(Ausbildungszentrum für Juristen) im Rahmen des jährlichen Kurses zum Schadensersatzrecht referiert. Außerdem hat er im Rahmen des jährlichen Kurses zum Zivilprozessrecht Vorträge gehalten.

Im Jahr 2011 wurde Lohne mit dem Preis „Compensation firm of the Year in Norway” ausgezeichnet.

Arbeit

2022 – Gegenwart

Mitglied

Rechtsausschuss für Schadensersatzrecht der Anwaltskammer
2017 – Gegenwart

Vorstandsvorsitzender

Langseth Rechtsanwaltskanzlei DA
2017 – Gegenwart

Leiter

Der Rechtsausschuss des norwegischen Golfverbands
2014–2018

Stellvertretendes Mitglied

Oslo Kommunes Beschwerdeausschuss
2011–2017

Board member

Norwegischer Golfverband
2009 – heute

Mitglied

Fachgruppe im Verband für Personenschäden LTN
2003–2009

Vorstandsvorsitzender

Grini Golfclub
1995–2015

Rechtsberater

Norwegischer Jagd- und Fischereiverband
1993–2006

Stellvertretender Vorsitzender

LFN (Norwegischer Behindertenverband)

Fälle vor dem Obersten Gerichtshof:

HR-2024-1571-AHomeoffice, Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schäden im Homeoffice.

HR-2024-708-A Die Grenze zwischen Schadensersatz und Wiedergutmachung.

HR-2019-1153-A,Nachträgliche Abrechnung II, Vertragsüberprüfung, Vertragsgesetz § 36

HR-2019-52-A,Spinning, Nicht gesetzlich festgelegte objektive Haftung

HR-2017-1780-A,Bardu JFF, § 15 des Erbbaurechtsgesetzes

Rt-2013-769,Nachträgliche Abrechnung I, Vertragsüberprüfung, Vertragsgesetz § 36

Rt-2010-584,Stutteri, Bemessung des wirtschaftlichen Verlusts

Rt-2007-158,Pseudoanfall, Kausalzusammenhang, Angemessenheit

Rt-2001-337,Ranheim, Kausalzusammenhang, Angemessenheit