Harald Ramm
Rechtsanwalt Harald Ramm unterstützt insbesondere Privatkunden mit Beratung, Streitbeilegung und Prozessvertretung, einschließlich gerichtlicher Schätzungen, vor den ordentlichen Gerichten und den Landgerichten. Er verfügt über umfassende Fachkenntnisse in den Rechtsgebieten Immobilien, Erbbaurecht, Planungs- und Baurecht, Sachenrecht, Miteigentum usw., insbesondere in Bezug auf Fragen zu Wohn- und Ferienimmobilien. Er hat auch Bücher veröffentlicht und zahlreiche Artikel zu den Rechtsgebieten verfasst, in denen er tätig ist.
Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Erbbaurecht
Planungs- und Baurecht
Sachenrecht
Prozessrecht, einschließlich Schlichtungsverfahren vor ordentlichen Gerichten und Landgerichten
Sprache
Norwegisch
Englisch