Inger Helene Lie

Inger Helene Lie befasst sich mit privaten Rechtsangelegenheiten, insbesondere mit Familien-, Erb- und Nachlassrecht. Inger Helen hat sich nach mehr als 22 Jahren umfassender Beratung und Streitbeilegung in diesem Bereich besondere Kenntnisse und Erfahrungen angeeignet.

Inger Helene verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung und besondere Kompetenz in der Streitbeilegung vor erstinstanzlichen Gerichten und Berufungsgerichten, einschließlich der gerichtlichen Mediation. Als erfahrene Prozessanwältin mit fundiertem Hintergrundwissen aus der Gerichtsbarkeit hat sie sich eingehende Kenntnisse über die Behandlung von Streitigkeiten vor erstinstanzlichen Gerichten und Berufungsgerichten angeeignet.

Inger Helene verfügt über besondere Kenntnisse im Bereich der wirtschaftlichen Abrechnungen zwischen Ehepartnern, bei denen wertvolle Immobilien und/oder gewerbliche Unternehmen in die Aufteilung des Vermögens einbezogen werden. Die ungleiche Aufteilung gewerblicher Unternehmen wirft beispielsweise eine Reihe von Problemen für diejenigen auf, die die Regeln anwenden müssen, darunter auch komplizierte Beweisbewertungen.

In der Ehe wirft die finanzielle Situation der Ehepartner häufig Fragen hinsichtlich der Verfügungsgewalt über Vermögenswerte, der Haftung für Schulden, der Festlegung von Eigentumsverhältnissen und der zwischen den Ehepartnern zu treffenden Vereinbarungen über die Vermögensordnung auf. In Bezug auf Vereinbarungen zwischen Ehegatten werden Ratschläge zu Form und Inhalt, Gütertrennung, Ausnahmen von der Regel der ungleichem Vermögensausgleich, vermögensrechtlichen Vereinbarungen, Eheverträgen und Schenkungen gegeben.

Bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (Nachlassabrechnung) bei Scheidung wird Beratung zur wertmäßigen Abrechnung angeboten: Vorauszahlungsansprüche, Ansprüche auf ungleiche Aufteilung, Schuldenabtretung, gleichmäßige Aufteilung und Entschädigungsansprüche. Darüber hinaus wird Beratung zur sachlichen Abrechnung angeboten: Verkaufsrecht, Recht auf Naturalleistung, Abrechnung und Nutzungsrecht.

Regelmäßig umfasst die Beratung die Einrichtung von Gütertrennung, die Rechtslage während des Zusammenlebens und bei Beendigung der Ehe.

Außerdem werden Lebenspartner über die Lebenspartnerschaft während des Bestehens der Lebenspartnerschaft und über die Abrechnung bei Beendigung der Lebenspartnerschaft beraten.

In Bezug auf Kinder und Eltern werden Ratschläge zum Inhalt der elterlichen Verantwortung gegeben, darunter wer während der Lebensgemeinschaft und nach der Trennung die elterliche Verantwortung trägt, bei wem das Kind nach der Trennung dauerhaft wohnen soll und das Umgangsrecht.

Inger Helene verfügt außerdem über umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Durchführung öffentlicher und privater Nachlassverfahren, einschließlich Fragen des Generationswechsels.

Der Rechtsbereich hat angrenzende Bereiche wie Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht.

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Familien-, Erb- und Nachlassrecht
Prozessführung und sonstige Streitbeilegung

Berufspraxis und Ausbildung

2018 – Gegenwart

Partner

Langseth Anwaltskanzlei DA
2000–2018

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Hjort DA
1997–2000

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Lyng & Co.
1992–1997

Richterassistent

Oslo Stadtgericht
1989–1992

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Thommessen Krefting, Greve Lund
1987–1989

Richterassistent/stellvertretender Amtsrichter

Lier, Røyken und Hurum Amtsgericht
1986–1987

Berater

Justizministerium

Veröffentlichungen

2012

“Skjevdeling av næringsvirksomhet”

Zeitschrift für Familienrecht, Erbrecht und Fragen des Kinderschutzrechts Nr. 2