Ist ein Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Abwesenheit vor Kündigung geschützt? Oder ist eine Kündigung während einer krankheitsbedingten Abwesenheit zulässig? Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Vorschriften zur Kündigung während einer krankheitsbedingten Abwesenheit gemäß dem Arbeitsumweltgesetz.
Ausgangspunkt
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, allen Mitarbeitern zu kündigen, sowohl denen, die arbeiten, als auch denen, die krankgeschrieben sind. Dies gilt sowohl bei Personalabbau als auch bei Kündigungen aufgrund von Umständen seitens des Arbeitnehmers. Daher gilt grundsätzlich, dass eine Krankmeldung nicht automatisch vor einer Kündigung schützt.
Kündigung aufgrund von Personalabbau
Wenn der Arbeitgeber einen sachlichen Grund für einen Personalabbau hat, muss ein Auswahlkreis festgelegt werden. Das heißt, unter welchen Mitarbeitern die Entlassungen vorgenommen werden sollen. Die krankgeschriebenen Mitarbeiter müssen in den Auswahlkreis einbezogen werden. Innerhalb dieses Auswahlkreises muss der Arbeitgeber Auswahlkriterien festlegen. Die Mitarbeiter innerhalb des Auswahlkreises müssen individuell anhand dieser Kriterien bewertet werden. Der Arbeitgeber darf jedoch Krankheit nicht als Auswahlkriterium heranziehen.
Kündigung aufgrund von Umständen seitens des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber muss einen triftigen Grund haben, um einen Arbeitnehmer aufgrund mangelnder Arbeitsleistung oder eines anderen Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag zu entlassen. In der Regel wird der Arbeitnehmer zuvor in Mitarbeitergesprächen darauf hingewiesen und ermahnt. Möglicherweise wurden auch eine oder mehrere Verwarnungen ausgesprochen. Wenn der Arbeitnehmer während dieses Prozesses krankgeschrieben wird, schützt ihn dies nicht automatisch vor einer Kündigung.
Krankheit als Kündigungsgrund
Im ersten Jahr einer Krankschreibung kann die Krankschreibung keinen sachlichen Grund für eine Kündigung darstellen. Dies ergibt sich aus § 15-8 des Arbeitsumweltgesetzes. Auch wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer gekündigt werden kann, darf dies nicht mit der Krankheit als Begründung erfolgen. Der Arbeitgeber muss außerdem beachten, dass eine Kündigung während einer Krankschreibung grundsätzlich als durch die Krankheit begründet angesehen wird. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung überwiegend aus einem anderen Grund als der Krankschreibung erfolgt.
Wenn ein Arbeitnehmer länger als ein Jahr krankgeschrieben war, kann eine weitere Krankmeldung einen sachlichen Grund für eine Kündigung darstellen.
Audun Lillestølen, Rechtsanwalt (H)
Der Autor dieses Artikels ist Rechtsanwalt mit Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof. Er ist seit mehr als 20 Jahren im Arbeitsrecht tätig.