Personal, Zeitarbeit und Rekrutierung

Personal, Zeitarbeit und Rekrutierung

Zwei Personen, die sich die Hand geben

Die Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften ist durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt. Es gibt eine Reihe von Einschränkungen und Regeln, die Sie beachten müssen.

  • Handelt es sich bei einem Auftrag tatsächlich um die Anmietung oder den Kauf anderer Beratungsdienstleistungen vom Lieferanten?
  • Muss der Auftrag in diesem Fall den Vorschriften für die Einstellung von Personal durch Personalvermittlungsagenturen oder Unternehmen, deren Zweck nicht die Personalvermittlung ist, entsprechen? 
  • Wann kann man in diesem Fall wen einstellen?

Bei der Einstellung von Leiharbeitern durch Personalvermittlungsagenturen sehen die Gleichbehandlungsregeln vor, dass den Leiharbeitern die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährt werden müssen, wie sie gelten würden, wenn sie beim Entleiher fest angestellt wären. Allerdings müssen nicht alle Bedingungen gleich behandelt werden. Der Entleiher haftet gesamtschuldnerisch für Lohnforderungen, wenn der Leiharbeiter nicht korrekt gleich behandelt wurde.

  • Was riskieren der Mieter und der Vermieter noch, wenn die Regeln falsch ausgelegt werden?

Unsere Anwälte verfügen über langjährige praktische Erfahrung in der Beantwortung und Lösung dieser und vieler anderer Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Überlassung und Anstellung von Arbeitnehmern.

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