Entschädigung nach Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Langseth Advokatfirma DA unterstützt Privatpersonen in Schadensersatz- und Versicherungsangelegenheiten nach erlittenen Berufsunfällen und Berufskrankheiten.
Unsere Anwälte arbeiten auch mit Berufsgenossenschaften zusammen, deren Mitglieder Zugang zu unserem Fachwissen erhalten. Darüber hinaus halten wir regelmäßig Vorträge zu diesem Thema.
Die Unterstützung bei Schadensersatzfällen nach Personenschäden erfordert besondere Fachkenntnisse. Die Fälle werfen oft komplizierte medizinische und rechtliche Ursachenfragen auf, und es gelten besondere Anforderungen an die Berechnung der Schadensersatzansprüche.
Alle Arbeitgeber in Norwegen sind verpflichtet, für ihre Mitarbeiter eine Berufsunfallversicherung abzuschließen. Die Entschädigung gibt dem Arbeitnehmer Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Lösung von Schadensersatz- und Versicherungsfällen durch Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften. Kann der Fall nicht durch Verhandlungen gelöst werden, unterstützen wir den Geschädigten während des gesamten Gerichtsverfahrens.
Innerhalb dieses Fachgebiets unterstützen wir unter anderem bei folgenden Aufgaben
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Anerkennung von Berufskrankheiten
Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkompetenz bei Schadensersatzfällen nach Personenschäden.
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Anforderungen in Bezug auf Berufskrankheiten
Wir unterstützen Privatpersonen in Schadenersatz- und Versicherungsangelegenheiten nach erlittenen Berufsunfällen und Berufskrankheiten.