Gesellschaftsrecht und M&A
Langseth Advokatfirma DA bietet Unterstützung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Zu unseren Mandanten zählen alle Unternehmensformen, darunter Aktiengesellschaften, offene Aktiengesellschaften, Personengesellschaften, Stiftungen und Vereine.
Unsere spezialisierten Anwälte kümmern sich um alles, von der Gründung einer einfachen Aktiengesellschaft bis hin zur Durchführung komplexer Transaktionen. Durch unsere Mitgliedschaft in mehreren internationalen Anwaltsnetzwerken können wir auch in Fällen mit Verbindungen zu anderen Ländern, wie beispielsweise bei internationalen Transaktionen, behilflich sein.
Langseth Advokatfirma DA verfügt über umfangreiche Kompetenzen im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Streitbeilegung. Wir vertreten regelmäßig Mandanten sowohl in Vergleichsverhandlungen als auch in Verfahren vor allen Gerichten, einschließlich des Obersten Gerichtshofs und von Schiedsgerichten. Wir vertreten unsere Mandanten auch bei Streitigkeiten vor internationalen Streitbeilegungsinstanzen.
Innerhalb dieses Fachgebiets unterstützen wir unter anderem bei folgenden Aufgaben
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Gründung, Änderung und Auflösung von Unternehmen
Wahl der Unternehmensform, Risikobewertung, kontrollierte Abwicklung und Unterstützung bei Insolvenzverfahren.
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Unternehmensführung und Compliance
Beratung der Unternehmensleitung hinsichtlich der Einrichtung von Routinen für eine gute Unternehmensführung und die Einhaltung relevanter Vorschriften.
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Due Diligence und Umsetzung
Unternehmensprüfung im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens. Einrichtung eines Datenraums, Erstellung einer maßgeschneiderten Fragenliste, Durchführung und Erstellung eines Berichts für den Auftraggeber.
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Transaktionen
Kauf und Verkauf von Unternehmen/Unternehmensanteilen, Unternehmensübertragungen, Umstrukturierungen, Aktionärsvereinbarungen. Spaltungen und Fusionen.
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Finanzkrise (Distressed M&A)
Risikobewertung bei akutem Liquiditätsbedarf, operative Vertretung und Beratung, einschließlich Finanzberatung.
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Vorstandsarbeit und Vorstandsverantwortung
Vorstandssitzung, Wahl des Vorstands, Verwaltung der Gesellschaft, Handlungspflicht, angemessene Eigenkapitalausstattung, Befangenheit, Vollmacht.