Lohnforderungen bei Konkurs

Lohnforderungen bei Konkurs

Hängelaschen und Kreditkarten

Wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, werden die Auszahlung von Löhnen und Urlaubsgeld eingestellt.

Die Konkursmasse tritt in der Regel nicht in den Arbeitsvertrag ein, sodass das Arbeitsverhältnis endet. Wenn der Arbeitnehmer vor Eröffnung des Konkursverfahrens keinen Lohn erhalten hat, kann dies als Forderung in der Konkursmasse geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Löhne während der Kündigungsfrist und für Urlaubsgeld, das verdient, aber nicht ausgezahlt wurde.

Nur in Ausnahmefällen reichen die Mittel in den Konkursmassen aus, um die Forderungen nach Lohn und Urlaubsgeld zu decken. Reichen die Mittel der Konkursmasse nicht aus, können die Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ihre Forderungen über die staatliche Lohngarantieregelung geltend machen, die von NAV Lønnsgaranti verwaltet wird.

Der Insolvenzverwalter muss alle Mitarbeiter so schnell wie möglich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihre Rechte im Rahmen des Lohngarantiesystems informieren. Der einzelne Arbeitnehmer muss dann ein eigenes Antragsformular ausfüllen, seinen Anspruch dokumentieren und den Antrag an den Insolvenzverwalter senden. Nach einer Prüfung und Kontrolle der Insolvenzmasse werden die Ansprüche an NAV Lønnsgaranti weitergeleitet, das über die Anträge entscheidet.

Wenn wir als Insolvenzverwalter auftreten, bemühen wir uns um eine schnelle Bearbeitung der Lohngarantiefälle. Bei NAV muss man hingegen mit einer langen Bearbeitungszeit rechnen. Im September 2025 beträgt diese etwa 15 Monate.

Zusätzlich dazu, dass einer unserer fünf Insolvenzverwalter regelmäßig Fälle von Lohngarantie bearbeitet, unterstützen wir auch Arbeitnehmer, die Ansprüche auf Lohn/Urlaubsgeld gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. In solchen Fällen helfen wir normalerweise dabei, Forderungen an den Arbeitgeber zu senden, an Verhandlungen teilzunehmen und gegebenenfalls bei der Einreichung eines Insolvenzantrags gegen den Arbeitgeber zu helfen. Führt dies zu einer Insolvenz des Arbeitgebers, können die Kosten des Verfahrens von der NAV-Lohngarantie übernommen werden.