Verfahren und Streitbeilegung
Die Anwälte der Kanzlei Langseth Advokatfirma DA verfügen über langjährige und umfassende Erfahrung in der Streitbeilegung in allen Rechtsgebieten.
Wir verfügen sowohl über reine Prozessanwälte als auch über Fachspezialisten mit umfassender Prozesserfahrung in ihren jeweiligen Branchen.
Unsere Anwälte vertreten regelmäßig Mandanten vor allen Instanzen, einschließlich des Obersten Gerichtshofs und von Schiedsgerichten. Wir vertreten Mandanten auch vor internationalen Streitbeilegungsgremien.
Unsere Anwälte helfen auch dabei, gute Lösungen außergerichtlich auszuhandeln, sowie bei Vergleichsverhandlungen innerhalb und außerhalb der Gerichte.
Unsere Anwälte sind auch als Mediatoren tätig.
Innerhalb dieses Fachgebiets unterstützen wir unter anderem bei folgenden Aufgaben
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Gerichtsverfahren und Verfahren vor den Gerichten
Die erste Instanz kann das Schlichtungsgericht sein, aber wenn die Parteien durch einen Anwalt vertreten sind und die Forderung mehr als 200.000 NOK beträgt, kann der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden.
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Gerichtliche Schlichtung
In der Regel mit einem Richter, der die Parteien in einem Zivilstreit dabei unterstützt, eine gütliche Einigung zu erzielen, anstatt ein Gerichtsverfahren durchzuführen.
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Außergerichtliche Verhandlungen und Vergleiche
Die Parteien einigen sich auf eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit. Dies führt oft zu einer schnelleren und kostengünstigeren Lösung für die Parteien.
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Verfahren und Prozess in Zivilsachen
Das Verfahren beginnt mit einer Klageerhebung beim Amtsgericht durch den Kläger oder einer Schlichtungsklage beim Schlichtungsrat. Der Beklagte muss daraufhin eine Klageerwiderung einreichen.
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Arbitration, an alternative dispute resolution
In Fällen, in denen die Parteien frei entscheiden können, kann vereinbart werden, dass die Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht erfolgt. Das Schiedsgericht ist ein „privates Gericht“, bei dem die Parteien – im Gegensatz zu ordentlichen Gerichten – über die Zusammensetzung des Gerichts mitentscheiden.
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Rechtskraft und Berufung in Zivilsachen
Ein rechtskräftiges Urteil bedeutet, dass die Entscheidung endgültig und für die Parteien bindend ist. Sie kann nicht vor einem höheren Gericht, z. B. durch Berufung, angefochten werden.