Was sollten Sie bei einem Arbeitsunfall tun?

Was sollten Sie bei einem Arbeitsunfall tun?

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, müssen Sie zwei wichtige Dinge beachten:

Das Erste, was Sie tun sollten, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, ist, Beweise für die Verletzung und den Hergang des Unfalls zu sichern.

Zweitens müssen Sie sicherstellen, dass der Schaden korrekt bei der Versicherung und der Arbeitsagentur gemeldet wird. Suchen Sie bei einem Arbeitsunfall IMMER sofort einen Arzt auf.

In einem Schadensersatzverfahren sind die Unterlagen aus der ersten Einweisung oder dem ersten Arztbesuch eines der wichtigsten Beweismittel. Bei schweren Unfällen ist dies normalerweise kein Problem – bei kleineren Verletzungen ist dies jedoch oft eine Herausforderung. Typischerweise sehen wir, dass die verletzte Person die Zähne zusammenbeißt, sich ruhig verhält und hofft, dass es vorübergeht.

Unser klarer Rat lautet: Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, auch wenn es sich nur um eine Kleinigkeit handelt, suchen Sie einen Arzt auf. Es ist auch wichtig, dass Sie dem Arzt erklären, dass Sie sich bei der Arbeit verletzt haben. Denn bei Arbeitsunfällen haben Sie unter anderem einen größeren Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Behandlungen und ärztliche Hilfe als sonst.

1. Dokumentieren Sie den Unfall

Nicht alle Verletzungen, die bei der Arbeit auftreten, gelten als Arbeitsunfall im Sinne des Gesetzes. Es muss ein gewisses Unfallmoment vorliegen. Typische Verletzungen, die nicht abgedeckt sind, sind beispielsweise Rückenschmerzen, die beim Heben auftreten. Wenn das zu hebende Objekt jedoch besonders schwer ist, Sie stolpern, den Griff verlieren oder etwas anderes passiert, sind Sie dennoch versichert.

Es ist daher wichtig, dass Sie dokumentieren, was passiert ist, und vor allem, dass etwas passiert ist. Wenn keine Zeugen anwesend waren, melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten, am besten schriftlich.

2. Meldung der Berufsunfallverletzung an die Versicherungsgesellschaft und NAV

Alle Arbeitnehmer sind durch eine gesetzliche Arbeitsunfallversicherung abgesichert, die Ihnen Anspruch auf Entschädigung gibt, wenn Sie bei einem Arbeitsunfall eine Körperverletzung erleiden.

Darüber hinaus gewährt Ihnen das Sozialversicherungsgesetz zusätzliche Leistungen und Rechte nach anerkannten Berufsunfällen. Sowohl gegenüber der NAV als auch gegenüber der Versicherungsgesellschaft gelten Fristen für die Meldung des Schadens – in der Regel beträgt die Meldefrist ein Jahr. Es gibt Ausnahmen von der Einjahresfrist, aber es ist nicht empfehlenswert, sich darauf zu verlassen.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber den Schaden sowohl der Versicherung als auch der Arbeitsmarktsbehörde NAV meldet. Wie oben erwähnt, erfüllen nicht alle Vorfälle und Schäden die Anforderungen für einen Arbeitsunfall. Daher ist es sehr wichtig, wie dieser Schadensbericht den Unfall beschreibt, denn diese ersten Beschreibungen bilden die Grundlage für die gesamte weitere Bearbeitung. Spätere Beschreibungen und Erklärungen werden nicht besonders berücksichtigt, wenn Zweifel hinsichtlich des Unfallmoments und des Schadensereignisses bestehen.

Was mache ich nach der Akutphase?

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt und Ihren Behandlern Ihre Beschwerden dokumentieren, wenn Sie nicht gesund werden. Insbesondere bei Nacken- und Rückenbeschwerden, bei denen Röntgenaufnahmen oder MRT-Untersuchungen selten objektive Befunde liefern, sind diese nachträglichen Befunde wichtig. Die Dokumentation sogenannter „Brückensymptome“ ist sehr wertvoll, um nachweisen zu können, dass die Beschwerden, die Sie beispielsweise zwei Jahre nach dem Arbeitsunfall haben, tatsächlich darauf zurückzuführen sind.

Stellen Sie außerdem sicher, dass NAV die Berufskrankheit anerkannt hat und dass Sie einen Bescheid über die Anerkennung der Berufskrankheit erhalten haben – dann ist die Behandlung für Sie kostenlos. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe gemäß den Vorschriften für Berufskrankheiten berechnet wird.

Bei dauerhaften Schäden haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Schmerzensgeld von NAV. Die Versicherung muss Ihnen in dieser Phase den Verdienstausfall ersetzen.