Ein großer Teil der Wirtschaft ist als Aktiengesellschaften organisiert, und nicht selten wird das Eigentum an andere Unternehmen oder Privatpersonen übertragen. Dies geschieht sowohl in kleineren und eher informellen Aktionärsverhältnissen als auch in größeren, professionellen (einschließlich börsennotierten) Aktionärsverhältnissen, beispielsweise beim Kauf der Sbanken durch die DNB und beim Börsengang von Vår Energi – einem Unternehmen, das zuvor im Besitz des Akquisitionsfonds HitecVision war. Letzteres ist ein Beispiel dafür, dass Akquisitionsfonds (auch bekannt als Private-Equity-Fonds) Unternehmen aufkaufen, um sie über einen bestimmten Zeitraum weiterzuentwickeln und dann wieder zu verkaufen.
Es gibt mehrere Faktoren, die man beachten sollte, wenn man den Verkauf einer Aktiengesellschaft in Betracht zieht: Man sollte sich immer von einem Anwalt beraten lassen, eine Untersuchung des Unternehmens durchführen lassen, einen Aktienkaufvertrag (SPA) aushandeln und den Abschluss einer W&I-Versicherung in Betracht ziehen.
Due Diligence – warum ist es wichtig, diese durchzuführen?
Ein Unternehmen lässt sich mit dem römischen Gott Janus vergleichen, der zwei Gesichter hatte: Ein Unternehmen kann manchmal ein bestimmtes Ansehen/Image nach außen haben, aber es kann auch zugrunde liegende Umstände geben, die ein Käufer vor dem Kauf des Unternehmens kennen sollte, da er als Käufer grundsätzlich das Risiko und die Verantwortung für das Unternehmen übernimmt.
Eine Due Diligence kann mehrere Elemente umfassen: rechtliche Due Diligence, technische Due Diligence, finanzielle Due Diligence, CSR-bezogene Due Diligence (Corporate Social Responsibility). Der Umfang der durchgeführten Due Diligence hängt oft von der Größe des Unternehmens, der Art seiner Geschäftstätigkeit, seinem Umsatz, seinem Tätigkeitsbereich und seiner Lebensdauer ab. Ein großer Konzern, der im globalen Handel tätig ist, erfordert oft eine umfassendere Due Diligence (die alle oben genannten Elemente umfassen sollte). Für eine kleinere Aktiengesellschaft mit kürzerer Lebensdauer, wenigen Mitarbeitern und übersichtlichen und einfachen Geschäftsaktivitäten sollte ebenfalls eine Due Diligence durchgeführt werden, jedoch in geringerem Umfang, nur in rechtlicher und finanzieller Hinsicht.
Eventuelle Feststellungen im Rahmen der Due Diligence werden für die Verhandlungen über einen Aktienkaufvertrag von Bedeutung sein.
Aktienkaufvertrag – wie verhandelt man diesen?
Nach Durchführung der Due Diligence ist es üblich, eine Vereinbarung über den Kauf und Verkauf von Aktien zu treffen. Diese wird oft als Aktienkaufvertrag bezeichnet und im Fachjargon häufig als SPA (Share Purchase Agreement) bezeichnet.
Vor der Unterzeichnung werden SPA-Verhandlungen geführt – dabei geht es unter anderem darum, welche Garantien die Verkäufer gegenüber dem Käufer in Bezug auf das Unternehmen geben sollen, beispielsweise in Bezug auf die Unternehmensfinanzen, Mitarbeiter, geistiges Eigentum, Steuern usw. Die Garantien werden für bestimmte Zeiträume gegeben, die mehrere Jahre dauern können. Um spätere Konflikte zu vermeiden, ist es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer wichtig, einen möglichst maßgeschneiderten SPA zu erhalten.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben im Zusammenhang mit dem Verkauf des Unternehmens die Möglichkeit, eine Versicherung für die von den Verkäufern im SPA gegebenen Garantien abzuschließen. Die Versicherung des Garantiekapitels im SPA wird, wie der Name schon sagt, oft als Garantieversicherung oder Warranty & Indemnity-Versicherung bezeichnet. Eine solche Versicherung kann insbesondere dann relevant sein, wenn die Verkäufer nicht als Minderheitsaktionäre oder in der Geschäftsführung im Unternehmen verbleiben und ein sogenannter „clean exit” wünschenswert ist.
Welche Regeln gelten für den Kauf und Verkauf von Aktiengesellschaften?
Grundsätzlich bilden das Vertragsrecht und die Vertragsfreiheit den Hintergrund für den Kauf und Verkauf von Aktiengesellschaften.
Das Kaufgesetz und das Veräußerungsgesetz (wenn Immobilien Teil der Transaktion sind) finden grundsätzlich Anwendung, aber es ist üblich, im SPA zu vereinbaren, dass man von der Gesetzgebung abweicht, soweit dies zulässig ist.
Da die Vertragsfreiheit bei Transaktionen eine große Rolle spielt, ist es wichtig, sich in diesem Prozess von einem Anwalt unterstützen zu lassen.
Beratung im Zusammenhang mit Transaktionen bei Langseth Advokatfirma DA
Langseth Advokatfirma DA verfügt über mehrere erfahrene Unternehmensanwälte, die bei Übernahmen und Fusionen beratend tätig waren. Darüber hinaus verfügt die Kanzlei über mehrere Anwälte mit umfassender Erfahrung im Versicherungsrecht, was im Zusammenhang mit W&I-Versicherungen von Vorteil ist.
Wenn Sie eine Aktiengesellschaft kaufen oder verkaufen möchten und Beratung benötigen, wie Sie dabei vorgehen sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Verfasst von Rechtsanwalt Johannes P. Notaker-Velde
Rechtsanwalt Johannes P. Notaker-Velde hat sowohl im Bereich Verkauf/Übernahme und Fusionen als auch im Bereich W&I-Versicherung gearbeitet, sowohl in der Anwaltschaft als auch im Versicherungsmaklergeschäft. Neben seiner Tätigkeit im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A bei Langseth Advokatfirma DA verfügt er auch über mehrjährige Berufserfahrung bei einem der weltweit größten Versicherungsmaklerkonzerne.