In den letzten Jahren haben wir in der Presse immer häufiger von Vorstandsmitgliedern gelesen, die wegen zu geringer Eigenkapitalausstattung in Aktiengesellschaften zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurden. Aber was bedeutet das eigentlich?
Was ist Eigenkapital?
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft bringen die Aktionäre ein Aktienkapital ein. Nach der Gründung bildet dieses Aktienkapital das Eigenkapital der Gesellschaft. Dieses Geld stellt das Risikokapital der Gesellschaft dar. Die Aktionäre stellen grundsätzlich nicht mehr als das Aktienkapital zur Verfügung.
Nehmen wir an, dass die Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von 100.000 NOK gegründet wird. Dann beträgt das Eigenkapital 100.000 NOK.
Im ersten Geschäftsjahr hat dieses Unternehmen ein negatives Ergebnis von 20.000 NOK. Am Ende dieses Jahres hat sich das Eigenkapital somit um 20.000 NOK auf 80.000 NOK verringert.
Im zweiten Geschäftsjahr erzielt das Unternehmen jedoch einen Gewinn von 100.000 NOK, und die Aktionäre nehmen keine Dividende aus. Damit steigt das Eigenkapital auf 180.000 NOK.
Im dritten Geschäftsjahr erzielt das Unternehmen jedoch ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 300.000 NOK. Das Eigenkapital wird damit um 120.000 NOK negativ.
Warum sind die Anforderungen an dieses Eigenkapital so streng?
Solange das Eigenkapital positiv ist, handelt es sich um das Geld der Aktionäre, das als Risikokapital zur Verfügung steht. Ist es negativ, ist das Geld der Aktionäre praktisch verloren. Dann riskiert man das Geld der Gläubiger. Das ist streng, weil man dann mit dem Geld anderer Leute Geschäfte macht. Das bezeichnet man oft als „auf Kosten der Gläubiger handeln”.
Wann ist das Eigenkapital zu schwach?
Aus dem Aktiengesetz folgt, dass das Unternehmen jederzeit über ein angemessenes Eigenkapital verfügen muss, das dem Risiko und dem Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entspricht. Es ist leicht nachvollziehbar, dass ein größeres Unternehmen mehr Eigenkapital benötigt, um angemessen zu sein. Das Risiko der Geschäftstätigkeit kann ebenfalls sehr unterschiedlich sein. Ein Bauunternehmen, das komplexe Bauverträge zu Festpreisen abschließt, ist in der Regel einem hohen Risiko ausgesetzt. Dies liegt beispielsweise daran, dass eine Fehlkalkulation im Angebot oder später auftretende unvorhergesehene Umstände erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Projekts haben können. Ein Unternehmen, das nur Stunden verkauft und laufend nach Zeitaufwand abrechnet, ist einem geringeren Risiko ausgesetzt.
Es liegt auf der Hand, dass das Eigenkapital nicht vertretbar ist, wenn es negativ ist, aber auch schon vorher kann es unvertretbar sein. Dies muss konkret anhand der oben genannten Punkte beurteilt werden.
Welche Pflichten hat der Vorstand?
Der Vorstand ist zunächst einmal verpflichtet, für eine korrekte Buchführung zu sorgen, damit die Entwicklung des Eigenkapitals verfolgt werden kann. Wenn davon auszugehen ist, dass das Eigenkapital nicht ausreichend ist, muss der Vorstand gemäß dem Aktiengesetz unverzüglich Maßnahmen ergreifen. Der Vorstand ist dann verpflichtet, eine Hauptversammlung einzuberufen, um Maßnahmen vorzuschlagen. Das Eigenkapital kann in der Regel durch eine Emission gestärkt werden, beispielsweise indem die derzeitigen Aktionäre das Aktienkapital erhöhen.
Was riskieren die Vorstandsmitglieder?
Wenn der Vorstand seine Pflicht zur Information über die Lage des Unternehmens anhand korrekter Abschlüsse vernachlässigt oder wenn das Eigenkapital nicht ausreichend ist, kann gegen einzelne Vorstandsmitglieder von denjenigen, die Geld verlieren, Schadenersatz geltend gemacht werden.
Rechtsanwalt (H)
Der Autor dieses Artikels ist Rechtsanwalt mit Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof. Er befasst sich regelmäßig mit Fällen zum Gesellschaftsrecht und zur Haftung nach dem Aktiengesetz.