Gibt es Vorschriften für die Kündigung aufgrund hohen Alters?
Oder kann ein Arbeitnehmer so lange in einer Position bleiben, wie er oder sie möchte?
Altersgrenze, die für alle gilt
Das Arbeitsumweltgesetz bietet Arbeitnehmern einen starken Schutz. Es gibt jedoch eine Altersobergrenze. Wenn ein Arbeitnehmer das 72. Lebensjahr vollendet, kann das Arbeitsverhältnis beendet werden. Dies ist in § 15-13a des Arbeitsumweltgesetzes festgelegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass man mit 72 Jahren aufgrund des Alters gekündigt werden muss. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, kann ein Arbeitsverhältnis so lange fortgesetzt werden, wie sie es wünschen.
Gesundheit und Sicherheit
Wenn es aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen erforderlich ist, kann gemäß § 15-13a Absatz 2 eine niedrigere Altersgrenze festgelegt werden. Eine solche niedrigere Altersgrenze muss jedoch einen sachlichen Zweck haben und darf nicht unverhältnismäßig einschränkend sein.
Besondere Altersgrenze von 70 Jahren
Der Arbeitgeber kann unabhängig von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten auch eine Altersgrenze unter 72 Jahren festlegen, jedoch nicht unter 70 Jahren. Damit eine Grenze unter 72 Jahren gültig ist, muss sie den Arbeitnehmern bekannt gegeben worden sein, in der Regel durch eine Personalordnung oder in den Arbeitsverträgen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist es außerdem eine Voraussetzung, dass eine solche Altersgrenze konsequent angewendet wird. Wenn es eine solche Regel gibt, muss sie also für alle Beschäftigten des Unternehmens gelten. Hat der Arbeitgeber diese Richtlinien befolgt, ist eine Kündigung aufgrund des Alters also möglich.
Pflicht zur Benachrichtigung
Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis aufgrund des Alters beenden will, ist keine Kündigung erforderlich. Eine schriftliche Mitteilung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend. Es gelten also nicht die strengen Formvorschriften wie bei einer Kündigung. Eine solche Mitteilung muss jedoch mindestens 6 Monate vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers erfolgen. Das bedeutet, dass bei einer Kündigung mit Wirkung zum 72. Geburtstag des Arbeitnehmers erst mit Erreichen des 72 ½ Lebensjahres ein Grund für die Kündigung vorliegt.
Brauche ich einen Anwalt?
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und sich fragen, ob Ihr Arbeitgeber die Vorschriften zur Kündigung aufgrund des Alters eingehalten hat, kann Ihnen ein Anwalt helfen, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wenn Sie Arbeitgeber sind und im Umgang mit Ihren älteren Mitarbeitern richtig vorgehen möchten, kann es sinnvoll sein, in Zusammenarbeit mit einem Anwalt einen soliden Plan auszuarbeiten. Hier erfahren Sie mehr über Arbeitsrecht und unsere spezialisierten Arbeitsrechtsanwälte.
Audun Lillestølen
Rechtsanwalt (H)
Der Autor dieses Artikels ist Rechtsanwalt mit Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof. Er ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht tätig.