Denken Sie daran, eine Haftpflichtversicherung für Vorstandsmitglieder abzuschließen.
Vorstandsmitglieder können persönlich haftbar gemacht werden für Schadenersatzansprüche des Unternehmens, der Aktionäre, Gläubiger und anderer, die behaupten, aufgrund des Handelns des Vorstandsmitglieds einen Verlust erlitten zu haben. Diese Haftung wird normalerweise als Vorstandshaftung bezeichnet. Eine ganz zentrale Sicherheit für Vorstandsmitglieder ist die Vorstandshaftpflichtversicherung. Brauche ich eigentlich eine Vorstandshaftpflichtversicherung? Es liegt in der Natur des Versicherungssystems, dass es nur in Ausnahmefällen […]