Lebenspartnerschaftsvertrag – warum Sie einen haben sollten und was darin stehen sollte

Lebenspartnerschaftsvertrag – warum Sie einen haben sollten und was darin stehen sollte

Warum sollten Sie einen Lebenspartnerschaftsvertrag abschließen?


Einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen mag wenig romantisch erscheinen, aber es ist eine kluge Investition sowohl in finanzielle Sicherheit als auch in eine gesunde Beziehung. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum Sie einen solchen Vertrag abschließen sollten:

1. Gerechte Aufteilung bei Trennung
Wenn eine Lebensgemeinschaft endet, werden Vermögenswerte in der Regel nach dem Prinzip aufgeteilt, wer was besitzt. Ohne schriftliche Vereinbarung kann es leicht zu Meinungsverschiedenheiten darüber kommen, was tatsächlich wem gehört – insbesondere wenn einer der Partner mehr zum Kauf gemeinsamer Vermögenswerte beigetragen hat als der andere.

2. Absicherung der Wohnung
Viele Lebenspartner kaufen gemeinsam eine Wohnung. Hat einer von beiden mehr bezahlt als der andere, kann dies im Falle einer Trennung erhebliche finanzielle Folgen haben. Ein Lebenspartnerschaftsvertrag legt die Eigentumsanteile und die Aufteilung einer eventuellen Wertsteigerung fest und trägt so zu finanzieller Planungssicherheit bei.

3. Vermeiden Sie finanzielle Meinungsverschiedenheiten
Klare Vereinbarungen über finanzielle Beiträge beugen Konflikten vor. Mit einem Lebenspartnerschaftsvertrag kann festgelegt werden, wer für welche Ausgaben verantwortlich ist – das schafft Sicherheit und verhindert, dass kleine Irritationen zu größeren Problemen eskalieren.

Sicherheit im Todesfall


Lebenspartner haben nicht die gleichen Erbrechte wie Ehepartner. Ohne Testament erben sie grundsätzlich nicht voneinander, es sei denn, sie haben gemeinsame Kinder. Auch wenn ein Lebenspartnerschaftsvertrag kein Testament ersetzen kann, kann er dazu beitragen, die finanziellen Angelegenheiten im Todesfall zu regeln.

Was sollte ein Lebensgemeinschaftsvertrag enthalten?

Ein guter Lebenspartnerschaftsvertrag sollte gründlich sein und auf die Situation des Paares zugeschnitten sein. Hier sind die Punkte, die darin enthalten sein sollten:

1. Eigentumsverhältnisse an Wohnraum

-Wer ist Eigentümer der Immobilie?
-Wie sind die Eigentumsanteile verteilt, wenn die Immobilie gemeinsam gekauft wurde?
-Soll die Wertsteigerung gleichmäßig oder nach Eigentumsanteilen verteilt werden?
-Was passiert, wenn eine Partei verkaufen oder umziehen möchte?

2. Aufteilung der gemeinsamen Kosten

-Wie werden Ausgaben für Kredite, Strom, Versicherungen und Ähnliches aufgeteilt?
-Sollte die Wertsteigerung anhand der Kreditrückzahlungen angepasst werden?

3. Eigentumsrechte an Hausrat und Vermögenswerten
-Wem gehören Möbel, Auto und anderer Hausrat?
-Wie werden gemeinsam erworbene Vermögenswerte bei einer Trennung aufgeteilt?

4. Schulden und Kredite

-Habt ihr gemeinsame Kredite und wie werden diese bei einer Trennung gehandhabt?
-Sollte es eine Entschädigung geben, wenn einer für den Kredit des anderen bezahlt hat?

5. Finanzielle Abrechnung bei Trennung

-Wie sollen Vermögenswerte aufgeteilt werden, wenn die Beziehung beendet wird?
-Sollte eine Partei ein Vorkaufsrecht auf die gemeinsame Wohnung haben?
– Wie werden gemeinsame Investitionen behandelt?

6. Regeln im Todesfall

-Auch wenn der Vertrag keine Erbschaftsregelungen enthält, kann er etwas über die Verteilung des Vermögens im Todesfall aussagen.
-Wenn Sie finanzielle Sicherheit für den Hinterbliebenen wünschen, sollte zusätzlich ein Testament erstellt werden.

Zusammenfassung


Ein Lebensgemeinschaftsvertrag ist ein nützliches juristisches Instrument, um eine gerechte Aufteilung des Vermögens sicherzustellen und das Konfliktpotenzial zu verringern. Er bietet Übersichtlichkeit, Sicherheit und klare Richtlinien – sowohl im Alltag als auch im Falle einer Trennung.

Damit der Vertrag rechtsgültig ist und alle für Sie wichtigen Punkte abdeckt, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Lebensgemeinschaftsvertrag zu erstellen, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Der Autor dieses Artikels ist Partner in der Abteilung für Familien-, Erb- und Nachlassrecht bei Langseth Advokatfirma DA und verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Prozessführung in diesem Bereich.