Erleben Sie als Unternehmer/Handwerker, dass der Auftraggeber die von Ihnen ausgeführten Arbeiten nicht bezahlt? Der einfache Rat lautet dann: Stellen Sie die Arbeiten ein, wenn der Auftraggeber nicht bezahlt. Allerdings gibt es hier viele Hindernisse, Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor Sie die Arbeiten einstellen können.
Lassen Sie uns die Regeln zum Recht auf Unterbrechung näher erläutern.
Das Prinzip „Leistung gegen Leistung“
Wir haben einen Rechtsgrundsatz im Vertragsrecht, der besagt, dass eine Partei ihren Teil nicht erfüllen muss, wenn die andere Partei ihren Teil nicht erfüllt. Wir bezeichnen dies als „Leistung gegen Leistung”. Wenn der Auftraggeber nicht bezahlt, muss auch der Auftragnehmer seinen Teil nicht erfüllen. Der Auftragnehmer hat dann gemäß diesem Grundsatz das Recht, die Arbeiten einzustellen, aber die Vereinbarung zwischen den Parteien kann Bedingungen enthalten, die dies näher regeln. Diese Regeln müssen Sie kennen und befolgen.
Das Recht auf Kündigung in den Standardverträgen der norwegischen Normungsorganisation
In den Vertragsbedingungen der norwegischen Normungsorganisation Norsk Standard gibt es seit langem zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor Bauunternehmer ihre Arbeiten einstellen können.
- Erstens muss die Zahlungsunfähigkeit „wesentlich“ sein.
- Zweitens muss der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber informieren, dass die Arbeiten eingestellt werden, wenn die Zahlungsverzögerung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die nicht kürzer als 24 Stunden sein darf, behoben wird.
Die „schwierige“ Bedingung ist „wesentliche Zahlungsverletzung“. Was muss geschehen, damit die Zahlungsverletzung als „wesentlich“ gilt? Dies muss konkret beurteilt werden, und es gibt keine einfachen Faustregeln. Es gibt einige Rechtsprechungen, die darauf hindeuten, dass eine Nichterfüllung von 5 % der Vertragssumme eine wesentliche Zahlungsunfähigkeit darstellt, aber dies hängt von einer konkreten Beurteilung ab, bei der mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Die Bedeutung des Zahlungsausfalls für den Auftragnehmer, die Dauer des Zahlungsausfalls, die Aussichten auf eine zukünftige Zahlung und die Bedeutung für den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer seine Arbeit einstellt, sind Faktoren, die in eine solche Beurteilung einfließen. Wie gesagt, handelt es sich um eine konkrete Beurteilung, und wir gehen hier nicht näher auf diese Bedingung ein.
Die zweite Bedingung ist, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber informiert haben muss, dass er die Arbeiten einstellen wird, wenn die Zahlungsrückstände nicht beglichen werden. Dem Auftraggeber ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einzuräumen. 24 Stunden gelten als angemessene Frist. Diese Benachrichtigungspflicht ergibt sich aus der Treuepflicht zwischen den Vertragsparteien. Durch die Benachrichtigung gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Möglichkeit, einen Fehler seinerseits zu beheben, bevor dieser unnötig große Folgen hat. Es ist denkbar, dass der Auftraggeber sich der Zahlungsunfähigkeit nicht bewusst war. Es wäre jedoch unangemessen gegenüber dem Auftragnehmer, von ihm zu verlangen, dass er trotz einer erheblichen Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers mehrere Tage lang weiterarbeitet.
Das Recht auf Stilllegung in Verbraucherverträgen
Kontraktsvilkårene i Norsk Standard kontraktene gjelder ikke i forbrukerentreprisene. Det er Bustadoppføringslova eller Håndverkertjenesteloven som gjelder når oppdragsgiver er “privatperson”. Begge lovene har regler som gir entreprenøren rett til å stanse arbeidene ved betalingsmislighold. La oss se nærmere på vilkårene i disse reglene.
Handwerksdienstleistungsgesetz § 42
Im Handwerksdienstleistungsgesetz finden wir die Regelung zur Einstellung in § 42 Absatz 1. Die Regelung lautet:
„Ist eine Vorauszahlung oder eine Teilzahlung während der Erbringung der Dienstleistung zu leisten und zahlt der Verbraucher nicht rechtzeitig, kann der Dienstleister die Arbeit bis zur Zahlung einstellen. Ist die Erbringung der Dienstleistung bereits begonnen, hat der Dienstleister dennoch in angemessenem Umfang Arbeiten auszuführen, die nicht ohne Gefahr einer erheblichen Schädigung des Verbrauchers aufgeschoben werden können.“
Die einzige Voraussetzung für die Einstellung der Arbeiten ist, dass der Verbraucher nicht gemäß der Vereinbarung über Vorauszahlungen zahlt. Es ist nicht erforderlich, dass der Zahlungsverzug „wesentlich” oder von einer anderen qualifizierenden Größenordnung ist. Es ist auch nicht erforderlich, vor der Einstellung eine Warnung auszusprechen.
Dette er noe pussig at det skal mindre til før entreprenøren kan stans arbeidene etter Håndverkertjenesteloven, enn etter Norsk Standard sine kontraktsvilkår, når vi vet hvor sterkt forbrukervernet er i både Håndverkertjenesteloven og Bustadoppføringslova. En forklaring på regelen kan være at mange avtaler etter Håndverkertjenesteloven har relativt kort varighet, og entreprenøren vil fort være ferdig med alle sine arbeider lenge før det kan bli konstatert “vesentlig” betalingsmislighold og en frist for å rette misligholdet løper ut.
Wir empfehlen normalerweise, dass der Auftragnehmer dem Verbraucher eine schriftliche Mitteilung schickt und ihn darauf hinweist, dass die Arbeiten eingestellt werden, wenn die Zahlungsrückstände nicht beglichen werden. Auf diese Weise lässt sich im Nachhinein leichter erklären, warum die Arbeiten eingestellt wurden, sodass der Verbraucher die Situation nicht umdrehen und behaupten kann, dass die Einstellung der Arbeiten zum Zahlungsausfall geführt habe.
Wohnungsbaugesetz § 56
Im Wohnungsbaugesetz ist diese Vorschrift in § 56 Absatz 1 enthalten. Die Vorschrift lautet:
«Zahlt der Verbraucher die vereinbarten Raten oder Vorauszahlungen auf das Honorar des Bauunternehmers nicht rechtzeitig, kann der Bauunternehmer dem Verbraucher eine Unterbrechungsmitteilung zukommen lassen. Zahlt der Verbraucher nach Erhalt einer solchen Mitteilung nicht unverzüglich, kann der Bauunternehmer die Arbeiten einstellen. Der Auftragnehmer hat jedoch in angemessenem Umfang die bereits ausgeführten Arbeiten sowie die auf der Baustelle befindlichen Materialien und Geräte zu sichern. § 58 Absatz 3 gilt entsprechend.“
Auch hier besteht keine Anforderung, dass die Zahlungsunfähigkeit „wesentlich” oder von einer anderen qualifizierenden Größe sein muss. Der Unternehmer muss jedoch vor der Einstellung eine Mitteilung über die Einstellung senden. Die Einstellung darf erst erfolgen, nachdem dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben wurde, „so schnell wie möglich” zu zahlen. Wie lange „so schnell wie möglich“ ist, lässt sich schwer sagen, aber es liegt nahe, davon auszugehen, dass die Einstellung vorgenommen werden kann, wenn der Verbraucher keinen Grund mehr hat, nicht zu zahlen, und dennoch nicht gezahlt hat. Normalerweise sprechen wir hier von ein oder zwei Tagen. Je größer der Zahlungsausfall ist, desto kürzer ist wahrscheinlich auch die Frist.
Ist die Zahlungsverzögerung gering, wird es schnell als unangemessen empfunden, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten nach nur einem Tag Vorankündigung einstellt. Dies kann wiederum dazu führen, dass der Richter der Ansicht ist, dass die Frist „so schnell wie möglich” nicht eingehalten wurde, sodass der Auftragnehmer am Ende eine vorsätzliche Verzögerung statt einer berechtigten Einstellung der Arbeiten zu verantworten hat.
Was passiert, wenn der Bauunternehmer die Arbeiten einstellt, ohne dass die Bedingungen erfüllt sind?
Eine Unterbrechung bedeutet, dass der Bauunternehmer wissentlich und absichtlich den Bau verzögert. Wir können dies als vorsätzliche Verzögerung bezeichnen. Wenn der Auftragnehmer die Arbeiten einstellt, ohne dass die Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt sind, haftet er sofort für eine vorsätzliche Verzögerung. In diesem Fall kann der Auftraggeber Ersatz für alle vorhersehbaren Kosten verlangen, die ihm aufgrund der Verzögerung entstehen.
Es besteht also die Möglichkeit, dass man einen Fehler macht, und es ist wichtig, die Bedingungen für einen Stopp zu kennen.
Wir empfehlen Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie Arbeiten im Rahmen von Verträgen einer bestimmten Größenordnung einstellen.