Berechnung der Honorare für Rechtsdienstleistungen für Verbraucher

Fassade eines Bürogebäudes

Berechnung der Honorare für Rechtsdienstleistungen für Verbraucher

Langseth Advokatfirma DA ist eine etablierte und traditionsreiche Anwaltskanzlei mit Büros im Zentrum von Oslo. Mit Wurzeln, die bis ins Jahr 2021 zurückreichen, und rund 30 Mitarbeitern bieten wir Rechtsberatung und Prozessbeistand für Unternehmen, Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen in den meisten zentralen Rechtsgebieten.

Das übergeordnete Ziel der Kanzlei ist es, Mandanten eine effektive Unterstützung mit persönlicher Betreuung durch Anwälte mit Spezialkenntnissen im jeweiligen Rechtsgebiet zu bieten.
Unsere Honorare werden auf der Grundlage des Zeitaufwands berechnet, sofern nicht ausnahmsweise ein Festpreis vereinbart wurde.

Das bedeutet, dass alle im Zusammenhang mit dem Fall geleisteten Arbeiten in Rechnung gestellt werden, einschließlich Telefongespräche, die mit mindestens 15 Minuten abgerechnet werden.

Der Stundensatz hängt von der Fachkenntnis und Erfahrung des Anwalts ab. Darüber hinaus werden die Schwierigkeit und der Umfang des Falles sowie die wirtschaftlichen Interessen und der Ausgang des Falles berücksichtigt.

Unser Stundensatz für Rechtsdienstleistungen für Verbraucher (gültig für 2026) beträgt in der Regel, sofern der Mandant keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat:

· von 2.375 NOK (1.900 NOK + MwSt.) bis 4.000 NOK (3.200 NOK + MwSt.) für Arbeiten, die vom Partner ausgeführt werden.

· von 1.875 NOK (1.500 NOK + MwSt.) bis 3.250 NOK (2.600 NOK + MwSt.) für Arbeiten, die von einem Rechtsanwaltsgehilfen und einem festangestellten Rechtsanwalt ausgeführt werden.

Seit dem 1. Januar 2005 müssen wir 25 % Mehrwertsteuer berechnen.

Direkte Auslagen und Kosten, einschließlich Gebühren an Behörden, kommen hinzu.

Wenn Sie Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand haben, wird das Honorar gemäß dem öffentlichen Honorarsatz (1.315 NOK pro Stunde, Stand: 1. Januar 2025) behandelt.

Weitere Informationen zur Honorarberechnung erhalten Sie von dem mit der Angelegenheit befassten Rechtsanwalt.

Die Anwaltskammer hat in der Broschüre„Wenn Sie einen Anwalt beauftragen“ unterdem Abschnitt„Was kostet es, einen Anwalt zu beauftragen?“ erläutert, wie Anwaltshonorare berechnet werden. Die Broschüre ist an der Rezeption erhältlich.

Sobald wir einen Überblick über die gewünschte Unterstützung haben, erhalten Sie ein individuelles„Kundenanschreiben”, das bestätigt, dass wir den Auftrag angenommen haben, und das nähere Informationen zu den Voraussetzungen, unseren Zahlungsmodalitäten usw. enthält.

Januar 2025

Langseth Anwaltskanzlei DA