So arbeiten wir
Langseth Advokatfirma DA hat sich zum Ziel gesetzt, gute und schnelle Lösungen für unsere Mandanten zu finden. Wir bieten Beratung und Prozessbeistand für Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen in den meisten zentralen Rechtsgebieten.
Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Fachgebiete, mit denen wir uns beschäftigen: (Link zu den Fachgebieten)
Möchten Sie mehr über die Vorgehensweise bei unserer Arbeit erfahren? Nachstehend erfahren Sie mehr darüber, wie wir arbeiten, und erhalten einen Einblick in die verschiedenen Richtungen, die ein Fall nehmen kann.
Beratung
Wenn wir unsere Mandanten beraten, auch im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Verträgen usw., sind im Wesentlichen nur der Mandant und wir an dem Arbeitsprozess beteiligt.
- Start.
Die Definition des Auftrags erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kunden. - Informationsbeschaffung.
Durchsicht von Akten und Kontaktaufnahme mit relevanten Informationsquellen. - Bewertung.
Bewertung des Falls, Rückmeldung an den Kunden und Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags - Lieferung.
Erstellung von Verträgen, Dokumenten usw.
Verfahrensablauf
Abhängig von der Einschätzung des Mandanten und unserer Einschätzung sowie der Einschätzung der Gegenpartei gibt es mehrere mögliche Ergebnisse für den weiteren Verlauf des Verfahrens:
- Vergleich und Vereinbarung mit der Gegenpartei. Mit einem Vergleich und einer Vereinbarung wird der Fall abgeschlossen.
- Der Fall wird vor Gericht gebracht, d. h. vor die ordentlichen Gerichte.
- Schiedsgericht, sofern dies vereinbart wurde.
Mögliche Ergebnisse eines Gerichtsverfahrens
Ein Gerichtsverfahren ist eine formelle Sitzung zwischen zwei Parteien unter der Leitung eines Richters. Die erste Instanz kann das Schlichtungsgericht sein, aber wenn die Parteien durch einen Anwalt vertreten sind und die Forderung mehr als 200.000 NOK beträgt, kann der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Das Amtsgericht ist das Gericht erster Instanz. Ein Urteil des Amtsgerichts kann vor dem Berufungsgericht angefochten werden, und vom Berufungsgericht kann ein Urteil weiter vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden.
Hinweis: Es ist wichtig, zwischen Strafverfahren und Zivilverfahren zu unterscheiden. Strafverfahren unterliegen dem Strafprozessrecht, während Zivilverfahren dem Zivilprozessrecht unterliegen. Für beide Verfahrensarten gilt das Gerichtsverfahrensgesetz.
Das Verfahren in Zivilsachen:
- Klage des Klägers (ggf. Schlichtungsantrag beim Schlichtungsrat)
- Antwort des Beklagten
- Weiterer Prozessaustausch zwischen den Anwälten der beiden Parteien gemäß den Bestimmungen des Streitgesetzes