Resturlaub – kann er auf das nächste Jahr übertragen werden?

Resturlaub – kann er auf das nächste Jahr übertragen werden?

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Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie einen Überblick über eventuell nicht genommenen Urlaub haben. Denn was passiert mit nicht genommenen Urlaubstagen zum Jahreswechsel? Können sie auf das nächste Jahr übertragen werden? Kann man eine Entschädigung dafür verlangen oder sollten sie im Laufe des Jahres genommen werden?

Urlaubsgesetz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer pro Urlaubsjahr 25 Arbeitstage (vier Wochen und einen Tag) Urlaub erhält. Viele haben aufgrund ihres Alters, aufgrund von Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen auch zusätzlichen Urlaub. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Haupturlaub von 18 Arbeitstagen in der Haupturlaubszeit vom 1. Juni bis zum 30. September gewährt wird. Der Rest des Urlaubs kann nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr genommen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, legt der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs mit bestimmten Einschränkungen fest. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer spätestens zwei Monate vor Beginn des Urlaubs über den Zeitpunkt des Urlaubs informieren.

Übertragung von Urlaubstagen – was ist erlaubt?

Das Urlaubsgesetz ist eindeutig: Sie haben sowohl das Recht als auch die Pflicht, jedes Jahr Urlaub zu nehmen. Ein Arbeitnehmer kann nicht verlangen, Urlaubstage auf ein anderes Kalenderjahr zu übertragen. Wenn die Übertragung von Urlaubstagen für beide Seiten akzeptabel ist, kann jedoch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, bis zu 12 Arbeitstage Urlaub auf das folgende Urlaubsjahr zu übertragen. Die Beschränkung auf zwölf Arbeitstage gilt nur für gesetzliche Urlaubstage, sodass die Parteien vereinbaren können, dass auch Urlaubstage über 25 Arbeitstage hinaus übertragen werden sollen. Gesetzlich vorgeschriebener Urlaub, der entgegen den gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von Krankheit, Beurlaubung oder Ähnlichem nicht genommen wird, wird jedoch in jedem Fall auf das folgende Urlaubsjahr übertragen.

Kann man sich ungenutzte Urlaubstage auszahlen lassen?

Die Hauptregel lautet, dass Urlaub als Freizeit genommen und nicht mit Geld vergütet werden soll. Eine Ausnahme bildet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – dann sind nicht genutzte Urlaubstage als Urlaubsgeld auszuzahlen, vorausgesetzt, dass dem Arbeitnehmer die Urlaubstage abgezogen wurden.

Wir empfehlen allen, zu überprüfen, wie viele Urlaubstage sie noch übrig haben, und sich bereits jetzt mit ihrem Arbeitgeber abzusprechen, um eine korrekte Abwicklung und gegebenenfalls die Übertragung wertvoller Urlaubstage sicherzustellen.