Ausgliederung von Immobilien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Konzerngesellschaften

Ausgliederung von Immobilien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Konzerngesellschaften

Einleitung

In der Wirtschaft gibt es viele Varianten, wie Werte übertragen werden können. Dies kann durch Aktien oder Unternehmensanteile oder durch Unternehmensübertragungen („Verkauf von Innereien“) geschehen. Wenn Immobilien in die Transaktion einbezogen sind, entstehen oft zusätzliche Herausforderungen, unter anderem um eine mögliche Gewinnbesteuerung zu mindern und wenn möglich die Zahlung der Dokumentensteuer zu vermeiden.

Im Folgenden betrachten wir einen hypothetischen Fall, in dem eine Muttergesellschaft alle Anteile an einer Tochtergesellschaft verkaufen soll, während der Käufer eine Gewerbeimmobilie übernimmt, die sich im Besitz der Muttergesellschaft befindet. Kann dies so erfolgen, dass die Muttergesellschaft keine Gewinnsteuer und Dokumentensteuer zahlen muss?

Die Antwort lautet ja, wenn man die Transaktion als sogenannte Dropdown-Spaltung – Fusion strukturiert, auch bekannt als vertikale Spaltung.

Dropdown-Spaltung – Fusion – wie geht man vor?

Hintergrund der Transaktion ist, dass Peder Ås alleiniger Anteilseigner von Pengebingen AS ist. Das Unternehmen besitzt 100 % der Anteile an Vekst AS. Pengebingen AS ist auch Eigentümer der Gewerbeimmobilie Fremskrittsveien 100, in der die Produktion von Vekst AS stattfindet. Marte Kirkerud ist alleinige Anteilseignerin von Glupsk AS. Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren auf den Kauf von Unternehmen spezialisiert, die in derselben Branche wie Vekst AS tätig sind. Marte ist insbesondere auf der Suche nach Unternehmen, die über eigene Produktionsstätten verfügen.

Peder und Marte vereinbaren, dass ihre Firma Glupsk AS die Firma Vekst AS und die Immobilie Fremskrittsveien 100 kaufen soll. Der Kauf von Vekst AS erfolgt über einen gewöhnlichen Aktienkaufvertrag. Der Kauf der Immobilie kann jedoch günstiger strukturiert werden als bei einem gewöhnlichen Verkauf der Immobilie von Pengebingen AS an Glupsk AS. Um Steuern aufgrund einer Übertragung der Immobilie zu vermeiden und damit der Käufer keine Dokumentensteuer auf den Wert der Immobilie im Zusammenhang mit deren Übertragung zahlen muss, kann die Immobilienübertragung stattdessen wie folgt durchgeführt werden:

a) Peder Ås gründet die Gesellschaft Fremskrittshjelp AS und zeichnet alle Aktien.
b) Pengebingen AS gründet Fremskrittsveien 100 AS und zeichnet alle Aktien.
c) Pengebingen AS führt eine Spaltung durch, bei der Fremskrittsveien 100 an Fremskrittshjelp AS übertragen wird. Es werden die tatsächlichen Werte zugrunde gelegt, und als Entschädigung für die Übertragung der
Immobilie erhält Pengebingen AS Aktien von Fremskrittshjelp AS.
d) Fremskrittshjelp AS und Fremskrittsveien 100 AS fusionieren anschließend, wobei letztere das übernehmende Unternehmen ist. Damit befindet sich die Immobilie nun im Besitz von Fremskrittsveien 100 AS.
e) Da die Transaktionen auf der Grundlage von einflussreichen Werten und unter steuerlicher Kontinuität erfolgen, löst der Prozess keine Gewinnbesteuerung oder Dokumentensteuer aus.
f) Anschließend wird Fremskrittsveien 100 AS an Glupsk AS übertragen, das dann beschließen kann, die Immobilie in Glupsk AS zu fusionieren.

Der Prozess ist relativ umfangreich. Die Vorschriften für Fusionen und Spaltungen finden sich im Aktiengesetz, Kapitel 13 bzw. Kapitel 14. Es müssen Vorstandssitzungen in den betroffenen Unternehmen abgehalten werden, die Vorstände müssen einen Spaltungsplan* ausarbeiten, sie müssen eine gesonderte Erklärung über die Gründe und Auswirkungen der Spaltung erstellen, die vom Wirtschaftsprüfer genehmigt werden muss, es müssen Hauptversammlungen abgehalten, neue Satzungen erstellt, Kapitalherabsetzungen und Kapitalerhöhungen durchgeführt werden usw.
*(Sind sowohl die übertragende als auch die übernehmende Gesellschaft bereits gegründet, können sie einen gemeinsamen Spaltungsplan erstellen.)

Es müssen zwei Meldungen an das Unternehmensregister gesendet werden: Die erste Meldung gibt die Spaltungsentscheidung bekannt und räumt den Gläubigern des Unternehmens eine Frist von sechs Wochen ein, um Einspruch gegen die Spaltung einzulegen. Wenn keine Gläubiger Einspruch erheben, muss nach Ablauf der Frist eine neue Meldung an das Unternehmensregister gesendet werden. Darin wird mitgeteilt, dass die Spaltung durchgeführt wurde. Diese Meldung muss nicht bekannt gegeben werden.

Wenn die Spaltung vollzogen und die Immobilie an Fremskrittshjelp AS übertragen ist, folgt der nächste Schritt des Prozesses. Dann soll Fremskrittshjelp AS mit Fremskritts-veien 100 AS fusionieren. Auch dies setzt zwei Meldungen an das Unternehmensregister mit dazwischenliegender Gläubigerbenachrichtigung voraus.

Sobald die Fusion im Unternehmensregister eingetragen ist, muss noch die Eigentumsübertragung von Pengebingen AS auf Fremskrittsveien 100 AS erfolgen. Alle Immobilienübertragungen in Norwegen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass man einen Genehmigungsantrag einreichen und darlegen muss, dass die Übertragung die geltenden Genehmigungsbedingungen erfüllt.

Glücklicherweise gibt es umfangreiche Ausnahmen von der Hauptregel. In der Praxis sind daher die meisten Immobilientransaktionen genehmigungsfrei. Dennoch muss eine Eigenerklärung über die Genehmigungsfreiheit eingereicht werden. Dazu muss ein festgelegtes Formular ausgefüllt und an die Gemeinde geschickt werden, in der sich die Immobilie befindet. Wenn die Gemeinde die Meldung genehmigt, sendet sie in der Regel eine elektronische Meldung an das Kartverket.

Parallel dazu muss eine Urkunde zur Eintragung beim Kartverket eingereicht werden. Der Urkunde sollte eine Erläuterung des Verfahrens und relevante Unterlagen beigefügt werden. Fremskrittveien 100 AS kann dann als Eigentümer eingetragen werden, ohne eine Dokumentensteuer in Höhe von 2,5 % des Immobilienwerts zu entrichten.          

Zusammenfassung
Eine Dropdown-Spaltung kann also ein praktisches Instrument sein, wenn man Teile eines Konzerns verkaufen möchte, zu dem auch Immobilien gehören. Es kann auch praktisch sein, dieses Modell bei internen Umstrukturierungen innerhalb des eigenen Konzerns anzuwenden.

Sowohl bei einer Spaltung als auch bei einer Fusion muss ein Wirtschaftsprüfer die Richtigkeit einer Erklärung bestätigen, die der Vorstand der Hauptversammlung vorlegen muss. Bei einer Dropdown-Spaltung oder -Fusion sind mehrere wirtschaftliche Bewertungen erforderlich. Es ist entscheidend, dass diese korrekt sind, da sonst die Gefahr besteht, dass der Prozess sowohl Steuern als auch Abgaben auslöst. Wir empfehlen daher immer, dass der Anwalt, der den Prozess begleitet, die Zustimmung des Mandanten einholt, einen Wirtschaftsprüfer mit einschlägiger Erfahrung zu beauftragen, um die finanziellen und steuerlichen Aspekte des Prozesses zu überprüfen.   

Die obige Beschreibung umfasst nur die wichtigsten Punkte des Prozesses. Wenn Sie sich vorstellen können, einen ähnlichen Prozess in Ihrem Unternehmen durchzuführen, kontaktieren Sie uns gerne für ein ausführliches Gespräch über unsere Unterstützungsmöglichkeiten.