Nachlassplanung und Generationswechsel

Nachlassplanung und Generationswechsel

Das Erbrecht regelt, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Ohne Testament und ohne Schenkungen zu Lebzeiten bestimmt das Erbrecht die Verteilung. Die Regelung des Erbrechts passt jedoch nicht für alle. Teilen Sie uns mit, wie Sie Ihren Nachlass verteilt haben möchten, dann beraten Sie unsere Anwälte, was Sie tun sollten. 

Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie oft die Einschränkungen des Erbrechts umgehen. Sie sind freier in der Verteilung Ihres Vermögens, wie Sie es wünschen. Vielleicht gibt es auch bestimmte Vermögenswerte, die Sie einer bestimmten Person übertragen möchten. Vielleicht soll die Hütte an einen Ihrer Erben übertragen werden. In diesem Fall sollte dies sorgfältig geplant werden. Es sollte eine schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen der Übertragung vorliegen. Vielleicht soll derjenige, der die Hütte erhält, später ein geringeres Erbe erhalten? Dies bezeichnen wir als Nachlassplanung und Generationswechsel. 

Die wichtigsten Instrumente der Nachlassplanung sind Testament, Schenkungsurkunde, Vereinbarungen und Erbverzichtsvereinbarungen. Damit solche Dokumente gültig sind, müssen strenge Formvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus schränkt das Erbrecht die Möglichkeiten, die Sie mit einem Testament haben, in gewisser Weise ein. Die wichtigste Einschränkung sind die Vorschriften zum Pflichtteil. 

Wir verfügen auch über erfahrene Wirtschaftsanwälte. Diese Kompetenz ist wichtig, wenn beispielsweise ein Familienunternehmen an die nächste Generation übertragen werden soll. Wir helfen Ihnen gerne bei allen erforderlichen Dokumenten, einschließlich Satzungen und Aktionärsvereinbarungen. 

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in Erbschaftsangelegenheiten. Wir unterstützen Sie regelmäßig bei der Planung der Vermögensübertragung an die nächste Generation. Die Lösungen, die wir gemeinsam mit Ihnen finden, werden individuell auf Sie zugeschnitten, damit Sie rundum zufrieden sind.