Wohnungsgenossenschaften und Miteigentümergemeinschaften
Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Miteigentumsgemeinschaften und Wohnungsbaugesellschaften, beim Betrieb, bei Streitigkeiten mit Bewohnern und insbesondere bei der Planung und Durchführung von Instandhaltungs- und Bauprojekten.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrats ist die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen und des Gebäudebestands. Es müssen Verträge mit Hausmeistern und Bauunternehmern abgeschlossen werden, die kleine und große Instandhaltungs- und Bauprojekte durchführen können. Ziel ist es, einen Wertverlust des Gebäudebestands zu verhindern.
Es ist wichtig, dass die Vorstände nicht zögern, sondern die Instandhaltungs- und Bauprojekte in Angriff nehmen und richtig handhaben.
Die Vorstände verfügen in der Regel nicht über die Kompetenz, Erfahrung und Kapazität, um solche Projekte auf verantwortungsvolle Weise zu planen und zu begleiten. Sie sind auf die Unterstützung von Beratern und anderen Personen angewiesen, die sie durch die Projekte führen können.
Wir sehen, dass es für die meisten von Vorteil ist, einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Preisgrundlage, die an die Bauunternehmer gesendet wird, die Ausschreibung, die unterzeichneten Verträge, die Nachverfolgung der Verträge während der Bauphase, die Bearbeitung von Änderungen, Verzögerungen, die Übernahme und die Endabrechnungen zu überprüfen.
Wir halten Vorträge und Kurse speziell für Vorstände von Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsbaugenossenschaften.
Innerhalb dieses Fachgebiets unterstützen wir unter anderem bei folgenden Aufgaben
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Planung der Projekte
Unterstützung bei der Planung und Erstellung von Projektbeschreibungen und Entscheidungsprozessen.
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Beschaffung und Vertragsabschluss
Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, Durchführung von Ausschreibungen, Bewertung einschließlich Klärungsgesprächen und alles im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen und Vertragsauslegung.
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Vertragsüberwachung
Umgang mit Fortschritt, Verzögerungen, Änderungen, Benachrichtigungen, Dokumentation der Ausführung, Rechnungsstellung und Zahlung, Verhandlungen.
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Endabrechnung und Mängel
Vorbereitungen für die Endabrechnung, Endabrechnung des Bauunternehmers, Einwände und Gegenforderungen des Bauherrn, Verhandlungen und Streitbeilegung.
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KS-Verfahren
Einführung von KS-Verfahren gemäß SAK10, Planungs- und Baugesetz, NS-Verträgen. Beinhaltet Kurse und Dokumentvorlagen.
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Kurse und Dokumentvorlagen
Wir bieten Kurse für Führungskräfte im Bereich Beschaffung und Bauwesen sowie eine Vielzahl von Dokumentvorlagen an.